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Wer kann ein Bündnis werden?

Sie sind Kinobetreiber und wollen:

  1. Bei der Integration von jungen Geflüchteten aktiv mitwirken
  2. Einen Ort für Begegnungen zwischen Geflüchteten und der Bevölkerung schaffen
  3. Kino als Kompetenzzentrum für die kulturelle Filmbildung etablieren

Ab sofort können Kinos, gemeinsam mit Organisationen , die unmittelbar mit der Zielgruppe der jungen geflüchteten Erwachsenen im Alter von 18 – 26 Jahren zu tun haben, Projekte einreichen und eine Förderung für das Jahr 2017 erhalten. Die Teilnehmenden erhalten so einen Zugang zum Medium Film. Dadurch wird die Auseinandersetzung mit der neuen Kultur und Sprache gefördert und mit Hilfe der Kinos und ihrer Bündnispartner ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Integration geleistet.

Wie kann man ein Bündnis werden?

Nur drei Schritte bis zur Projekteinreichung:

1. Partner suchen:
Suchen Sie sich mindestens einen Partner vor Ort, mit dem Sie die Sache angehen. Bündnispartner müssen Organisationen sein, die den direkten Zugang zur Zielgruppe haben. Gerne sind wir bei der Suche nach geeigneten Bündnispartnern behilflich. Füllen sie gemeinsam mit den Partnern die Kooperationsvereinbarung aus und unterschreiben diese. Sie ist der erste Teil der Projekteinreichung.

2. Projekt planen:
Planen Sie gemeinsam mit Ihren Partnern, welches Erlebnis Sie den jungen Geflüchteten anbieten wollen. Wichtig dabei ist: Kulturelle Bildung muss im Vordergrund stehen und den Menschen aus anderen Kulturkreisen die Möglichkeit geben, sich mit der neuen und fremden Kultur auseinandersetzen zu können. Darüber hinaus ist uns bei dem Projekt wichtig, dass die Zielgruppe mit der lokalen Bevölkerung in Kontakt kommt, wodurch Vorurteile und Ängste abgebaut werden können. Zwei unterschiedliche Maßnahmenkonzepte sind dabei möglich:

  1. Vorführung ausschließlich für Geflüchtete
  1. Einbindung der Geflüchteten in die regulären Filmvorführungen

Beschreiben Sie im Formular Projektvorschlag Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihren Bündnispartnern.

3. Projektbudget aufstellen:
Bitte füllen Sie das Kalkulationsblatt über Ihr Jahresbudget so genau wie möglich aus. Es bildet die Grundlage für Ihre Förderung. Förderungen können nur in der dort dargestellten Gesamthöhe gewährt werden.

FAQs

Fragen rund um das Projekt KINO VERBINDET werden hier beantwortet.

„Lokal“ kann auch gleichgesetzt werden mit „vor Ort“. Ein Bündnis kann sich somit nicht über ein ganzes Bundesland erstrecken. Die Definition von „lokal“ kann durchaus unterschiedlich ausgelegt werden wie zum Beispiel an den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen zu sehen ist. Auch ein Bündnis im ländlichen Gebiet kann eine größere Reichweite haben.

Eine Einrichtung, die auf dieser Grundlage Fördergelder bekommt darf Bündnispartner sein, wenn die Ausgaben, die für das Projekt anfallen, nicht durch die Förderung SGB VIII abgedeckt sind. Für das im Projekt eingesetzte Personal, das ggf. durch die SGBVIII – Förderung finanziert wird, trägt der Bündnispartner alleinig Verantwortung.

Eine Einzelperson kann kein Bündnispartner werden. Hat diese Person jedoch ein Konzept entwickelt, kann sie sich ein Netzwerk aus drei Bündnispartnern suchen, die an dem Projekt teilnehmen möchten und dieses Konzept umsetzen. Die Einzelperson kann dann ehrenamtlich am Projekt mitwirken oder vom Bündnis als Honorarkraft beauftragt werden.

Solange es sich um unterschiedliche Konzepte bzw. Maßnahmen handelt, kann ein Bündnispartner oder das Bündnis mehrere Anträge entweder beim selben Dachverband aber auch bei unterschiedlichen Verbänden stellen. Zu beachten ist, dass ein Bündnis sich nicht parallel mit demselben Projekt bei zwei Programmpartnern bewerben darf. Eine Förderung für das gleiche Konzept bzw. Maßnahme zu bekommen ist nicht möglich.
Möglich ist aber, dass man in der gleichen Antragsrunde sowohl Antragsteller als auch Bündnispartner ist. Dies jedoch in unterschiedlichen Bündnissen.

Für jedes Bündnis stehen 1.235,- Euro pro Maßnahme zur Verfügung, mit denen förderfähige Ausgaben (siehe Kalkulationsbeispiel) voll finanziert werden können. Unabkömmlich sind dabei die Eigenleistungen, welche die Bündnispartner leisten müssen, um den Erfolg des Projekts zu gewährleisten.

Nein. Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen ist die Förderung von Overheadkosten nicht möglich. Diese zählen zur schon vorhandenen Arbeitsstruktur der Bündnispartner und sind somit als Eigenleistungen zu betrachten.

Im Formular „Projektvorschlag“ müssen von den Bündnispartnern die Eigenleistungen in angemessener Höhe nachgewiesen werden. Eine exakte Vorgabe für den Umfang der Eigenleistungen gibt es nicht. Vor allem sind Eigenleistungen erwünscht wie Bereitstellung von Räumen, Arbeitsleistungen oder der Einsatz von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern.

Der Finanzplan ist im Hinblick auf die zuwendungsfähigen Ausgabepositionen ein Vorschlag. Projektbezogen erforderliche Umstrukturierungen können beantragt und nach Prüfung genehmigt werden. Bei der Antragstellung können Abweichungen vom Finanzplan akzeptiert werden, wenn diese gut begründet sind.
Wird das Budget überschritten muss das Bündnis für die Differenz selbst aufkommen. Gelder, die nicht für das Projekt gebraucht werden behält die AG Kino – Gilde e.V für die Rückzahlung an das BMBF ein.

Eine Verschiebung der einzelnen Positionen von bis zu 20% ist zulässig, wenn diese an anderer Stelle wieder ausgeglichen wird.

Für Maßnahme 1 ist es möglich, die komplette Filmmiete über das Projekt fördern zu lassen. Handelt es sich bei den Veranstaltungen von KINO VERBINDET um reguläre Filmvorführungen im öffentlichen Programm des Kinos, können nur die Eintrittspreise der teilnehmenden Zielgruppe abgerechnet werden. Anzahl der Tickets wird mit der Anzahl auf den Teilnehmerlisten abgeglichen.

Sämtliche Ausgaben für das Projekt sind durch Belege nachzuweisen. Dies gilt auch für den Bereich „Geschäftsbedarf“.

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt nach Anforderung und Vorlage der entsprechenden Belege. Es wird kein Schlusszahlungsvorbehalt von 20% eingehalten.

Wichtig wäre ein Abschluss in einem der für das Bündnis relevantem Themenfeld oder langjährige Erfahrung in einem dieser Bereiche (Angabe von Referenzen bei der Antragstellung).

Im Rahmen des Kalkulationsbeispiels können in einem Projekt Honorare für externe pädagogische Fachkräfte, für Sozialarbeiter, für Experten aus dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit und Experten mit Medienbezug gezahlt werden. So können auch z.B. im Rahmen eines Filmdrehs mit den teilnehmenden Kindern ein Regisseur oder Dozent eines Filminstituts Honorare erhalten.

Dass Bündnispartner als Honorarkraft tätig werden, muss eine absolute Ausnahme bleiben. Dies ist nur dann denkbar, wenn die Abgrenzung der Tätigkeiten eindeutig ist und es fachlich keine andere Möglichkeit gibt. Dies muss vom Letztzuwendungsempfänger bzw. von den Bündnispartnern schriftlich begründet werden.

In diesem Förderprogramm ist es nicht möglich für die einzelnen Maßnahmen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen einzureichen.

Die ehrenamtlichen Mitglieder können lediglich eine Aufwandsentschädigung bekommen. Es sind Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung förderfähig.
Ein Honorarvertrag ist nur möglich, wenn der oder die Ehrenamtliche die notwendige Qualifikation im sozial-, medienpädagogischen, technischen, künstlerischen etc. Bereich besitzt, um als Fachkraft beschäftigt zu werden.

Studierende sind keine ausgebildeten Fachkräfte, da sie mit ihrer Ausbildung noch nicht fertig sind. Falls sie als Ehrenamtliche für das Projekt arbeiten, ist eine Aufwandsentschädigung durch die Fördermittel möglich.

Ja, gemäß der Förderrichtlinie sind Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter förderfähig, nicht jedoch für Mitarbeiter von Bündnispartner.

Ein abgelehntes Projekt kann sich bei einem anderen Verband oder einer anderen Initiative bewerben. Eine Parallelbewerbung ist somit möglich. Eine mehrfache Förderung durch unterschiedliche Initiativen oder Verbände ist allerdings nicht erlaubt.

Bei öffentlichen Auftritten oder bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ sichtbar zu verwenden. Das Logo sowie weitere Informationen zur Verwendung des Logos und zum Corporate Design des BMBF können im Internet unter buendnisse-fuer-bildung.de abgerufen werden. Außerdem sollte zum Logo des BMBF auch das Logo von KINO VERBINDET sichtbar daneben platziert werden.
Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse sind die zum Vorhaben angelegten Webseiten der AG Kino – Gilde e.V. mitzuteilen.
Wichtig ist auch ein Verweis auf den Internetauftritt des Projekts Kultur macht stark PLUS (www.buendnisse-fuer-bildung.de).

Alle Rechnungen müssen ausgestellt sein auf die AG Kino – Gilde e.V., da das Projekt KINO VERBINDET als Initiative gesehen wird und die AG Kino – Gilde e.V. somit Teil jedes Bündnisses ist und als Letztzuweisungsempfänger fungiert.

Die Zielgruppe wird durch die Zuwendungsvoraussetzung klar vorgegeben: geflüchtete junge Erwachsene im Alter von 18 bis 26 Jahren. Zur Zielgruppe gehören all jene, die noch außerhalb eines Asylverfahrens stehen und/ oder in keine anderen Fördermaßnahmen eingebunden sind. Wer bereits die Schule besucht oder in regelmäßigen Deutschkursen lernt, gehört nicht mehr zur Zielgruppe. Der Wohnort der Teilnehmenden ist dabei unerheblich.
Zur Erreichung der Zielgruppe vor Ort müssen die Kinos Kontakt zu Partnern aufnehmen, die direkten Zugang zu Geflüchteten haben und mit ihnen arbeiten. Das können die Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte selbst sein, Betreuer, Berater oder Organisationen wie das Rote Kreuz, die Wohlfahrtsverbände oder die Migrationsbeauftragten und Sozialreferaten / Dezernenten vor Ort in den Kommunen oder andere, die den direkten Zugang zur Zielgruppe haben.

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